Je nach Lebenssituation und Zielsetzung eignen sich unterschiedliche Vorsorgelösungen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Säule 3a: Die gebundene Vorsorge ist steuerlich begünstigt – Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der jährliche Maximalbetrag wird vom Bund festgelegt und regelmässig angepasst; Angestellte mit Pensionskasse dürfen weniger einzahlen als Selbstständige ohne Pensionskasse. Im Gegenzug ist das Guthaben gebunden und kann nur in bestimmten Fällen vorzeitig bezogen werden, etwa für Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim Wegzug aus der Schweiz.
Säule 3b: Die freie Vorsorge ist jederzeit verfügbar und nicht gebunden – ideal, um flexibel zu sparen oder anzulegen, ohne Einschränkungen beim Bezug. Steuerliche Abzüge sind hier in der Regel nicht oder nur eingeschränkt möglich, dafür besteht volle Flexibilität bei Einzahlung, Laufzeit und Bezug.
Freizügigkeitskonto: Verlassen Sie Ihre Pensionskasse, ohne direkt eine neue Stelle mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung anzutreten, muss Ihr angespartes Altersguthaben zwischenzeitlich auf einem Freizügigkeitskonto gesichert werden.
Pensionskassenanalyse: Bei einem Stellenwechsel, einer Pensumsänderung oder im Vorfeld der Pensionierung lohnt sich eine genaue Prüfung Ihrer Pensionskassenlösung, um allfällige Vorsorgelücken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu schliessen.
Pensionierung: Steht die Pensionierung bevor, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung – der Bezug als Kapital oder als Rente hat unterschiedliche steuerliche Folgen und sollte rechtzeitig mit Ihrer individuellen Situation abgeglichen werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Vorsorgelösung für Ihre Situation am sinnvollsten ist.